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7.6 Benchmarking

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Mangement

Wirtschaftsunternehmen sind durch den Wettbewerb des Marktes immer wieder gehalten, sich strategisch und strukturell an die gestellten Anforderungen anzupassen. Behörden hingegen sind in der Regel einem solchen Wettbewerb nicht ausgesetzt. Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen (Art. 91d Grundgesetz). Das Instrument Benchmarking kann über solche Leistungsvergleiche zwischen Behörden die positive Effekte des Wettbewerbs auch in der öffentlichen Verwaltung zur Geltung bringen. Für den Begriff Benchmarking gibt es eine große Anzahl von Definitionen, die je nach Strategie und Anspruch des Definierenden immer wieder angepasst werden. Grundsätzlich handelt es sich bei Benchmarking um das Teilen und Vergleichen von Informationen und Daten mit dem Ziel, durch Lerneffekte die eigene Leistung zu verbessern. Benchmarking ist, richtig angewendet, ein sehr wirkungsvolles Werkzeug, um diese notwendigen Veränderungen in einer Organisation zu entdecken, Lösungsansätze zu ermitteln und Veränderungen durchzusetzen. Der Definition von Zielen kommt im Zusammenhang mit Benchmarking eine hohe Bedeutung zu, da die Ziele den Ablauf des Benchmarking-Prozesses bestimmen und als Grundlage für die spätere Erfolgskontrolle dienen [1].

Häufige Ziele von Benchmarking-Aktivitäten sind Qualitätsverbesserung, Kostensenkung oder die Überprüfung und Optimierung von Strukturen und Abläufen.

Generell zu unterscheiden ist eine strategische und eine operative Dimension des Benchmarking[2] .

Die strategische Orientierung betrachtet Benchmarking als Instrument der Steuerung und Führung, integriert in die generellen Verbesserungsmaßnahmen der Organisation. Ziele sind dabei die langfristige Sicherung und der Ausbau des Erfolges. Die operative Dimension beinhaltet hingegen Steuerungsgrößen für kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur gezielten Verbesserung von Leistungen in einzelnen Bereichen. Die Vorteile von Benchmarking liegen im "Best Practice"-Ansatz. Durch das Lernen vom Besten können massive Fortschritte erreicht werden, ohne dass aufwändige Neuentwicklungen stattfinden müssen, die sich in der Umsetzung möglicherweise als untauglich herausstellen. Dadurch erhöht sich auch die Veränderungsbereitschaft bei den Beschäftigten. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass durch den konsequenten Vergleich mit anderen ein "Quasi-Wettbewerb" eingeführt wird, der auch zu mehr Leistungsbewusstsein und Motivation bei den Beschäftigten führen kann. Die offene Zusammenarbeit beim Benchmarking kann sich auch positiv auf Initiativen und die Bereitschaft zum Teilen eigener Lösungen in anderen Bereichen auswirken.

Fußnote

[1] Vgl. Grieble / Scheer (2000).
[2] Vgl. Siebert / Kempf, (2002), S.9