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6.5 Bewertungsverfahren

Die während Organisationsuntersuchungen entwickelten möglichen Lösungsansätze können bei Umsetzung finanzwirksame Maßnahmen (nach § 7 Bundeshaushaltsordnung; BHO) bedeuten.Sie müssen zwingend einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden, in die alle relevanten Aspekte einzubeziehen sind, um zu einem sachgerechten Ergebnis zu gelangen.

Zu diesem Zweck stehen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Verfügung, die im Folgenden beschrieben werden. Weitere Ausführungen zu diesem Thema können auch dem Anhang der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 7 Bundeshaushaltsordnung (Arbeitsanleitung[1] Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) entnommen werden.

Fußnote

[1] Die Arbeitsanleitung ist für die praktische Durchführung einzelwirtschaftlicher Untersuchungen bestimmt. Anhand von Beispielen und Mustern werden die Schritte einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellt. Darüber hinaus werden Fachbegriffe erläutert. Die Arbeitsanleitung soll der Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (§ 7 BHO) dienen und stellt ein Angebot dar, das die Vorgaben für wirtschaftliches Handeln in der Verwaltung verbessern soll.



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