Aktuelle Inhalte aus dem Organisationshandbuch

Exkurs: Privatisierung öffentlicher Aufgaben

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Aufgabenkritik

Im Vorfeld von Privatisierungsentscheidungen müssen zwingend folgende Punkte geprüft werden:

  • Die Aufgabe muss rechtlich (zum Beispiel: Datenschutz) und tatsächlich durch Privatunternehmen erfüllt werden können.
  • Die erwartete Qualität der privatisierten Leistung muss gewährleistet sein.
  • Für die zu privatisierende Leistung muss auf dem Markt eine entsprechende Anzahl Anbieter vorhanden sein (keine Monopolbildung)
  • Die Schnittstellen zwischen Behörde und Privatunternehmen müssen eindeutig definiert werden können
  • Es dürfen keine irreversiblen Abhängigkeiten der Behörde entstehen.
  • Die Kontrollfunktion der Behörde muss erhalten und gewährleistet werden.
  • Die Folgekosten einschließlich Transaktionskosten dürfen die bisherigen Kosten nicht übersteigen.
  • Für den Fall, dass der erwartete Erfolg der Privatisierung sich nicht einstellt, muss die Möglichkeit der Rückführung der Aufgabe möglich sein.

Darüber hinaus ist vor der Auslagerung von Aufgaben an Privatunternehmen eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich. Diese schließt auch zwingend die Betrachtung von Transaktionskosten (Kosten, die mit der Verlagerung der Leistung einhergehen, zum Beispiel Kosten der Ausschreibung, Abwicklung, Kontrolle und Durchsetzung der Leistung) mit ein.

Die nach Abschluss der Zweckkritik verbleibenden Aufgaben stellen die von der Behörde wahrzunehmenden Kernaufgaben dar. Weitergehende Betrachtungen der nach Abschluss der Zweckkritik verbleibenden Aufgaben sind im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung beziehungsweise Personalbedarfsermittlung vorzunehmen.