1.7.4.1 Zielklärung
Artikel Einführung
Kulturwandel bedeutet nicht ein „Entweder-oder“ von traditionellen und neuen Werten, sondern ein bedarfsgerechtes „Sowohl-als-auch“. Es geht nicht darum, die Führungs- und Organisationskultur an eine „Mode“ anzupassen.
Werte wie die Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung müssen das Handeln öffentlicher Verwaltungen maßgeblich bestimmen. Ziel eines Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung sollte es sein, eine am jeweiligen Bedarf ausgerichtete Mischung kultureller Werte zu leben. Traditionelle Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit werden heute in vielen Organisationen z. B. durch Ergebnis-, Service-, Prozess- und Kundenorientierung ergänzt. Auch lebenslanges Lernen und insbesondere Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit werden zu Schlüsselbegriffen. Von den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung werden Kommunikations- und Teamfähigkeit, Service- und Bürgerorientierung sowie Eigeninitiative und Selbstmanagement erwartet.
Gleichzeitig bringen die Beschäftigten andere Erwartungen und neue Anforderungen an ihre Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen in die Organisationskultur ein. Diese Anforderungen sind nicht homogen, sondern unterscheiden sich in den verschiedenen Lebensphasen.