2.4.3.8.9 Dienstreisezeiten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einführung

Inwiefern und in welchem Umfang erfolgt die Anrechnung von Dienstreisezeiten in der PBE?

Die Anrechnung von Dienstreisezeiten im Rahmen der Personalbedarfsermittlung richtet sich nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen (z. B. § 11 AZV und § 44 TVöD) sowie den jeweiligen Arbeitszeitregelungen der jeweiligen Dienststelle.

Die Dienstreisezeiten sollten grundsätzlich aufgabenseitig im Zusammenhang mit der jeweiligen Fachaufgabe, z. B. als eigene Teilaufgabe oder als Zusammenhangstätigkeit in der Vorbereitung und Nachbereitung einer Fachaufgabe), erhoben werden. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Dienstreisezeiten bei den Jahresarbeitszeiten (JAZ) in Abzug zu bringen. Allerdings empfiehlt sich das nur dann, wenn die Dienstreisen zum Berufsbild gehören.

zurück zu den FAQ´s