Wozu dient die PBE? Was sind die Ziele einer PBE?
Artikel Organisationshandbuch
Die Durchführung einer PBE ist erforderlich, um den für eine vorgegebene Aufgabe oder für einen bestimmten Prozess erforderlichen quantitativen und qualitativen Personalbedarf zu überprüfen und festzustellen. Ziel ist es, eine zeitgerechte Aufgabenerledigung mit angemessener Auslastung der Aufgabenverantwortlichen in einer definierten Prozessqualität zu erreichen und damit der Anforderung einer sachgerechten und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung zu entsprechen.
Die quantitative Personalbedarfsermittlung (PBE) identifiziert das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personal in Form von Vollzeitäquivalenten (VZÄ), unterteilt nach Laufbahngruppen. Durch die Unterteilung nach Laufbahngruppen findet bereits eine Anforderungsbewertung der Arbeitsplätze und Dienstposten statt (siehe Grafik "Betrachtungsbereiche einer PBE").
Die qualitative PBE berücksichtigt Kenntnisse, Fähigkeiten und Formalqualifikationen als Details der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung. Die analytischen Methoden der quantitativen PBE führen regelmäßig zu quantitativen Ergebnissen. Mit Blick auf die dabei erfolgende Aufgabenkritik erfolgt auch eine qualitative Betrachtung, z. B. Bündelung oder Trennung von Aufgaben entlang der verschiedenen Laufbahn- und Besoldungsgruppen (vgl. Praxisbeispiel BMVg, vgl. auch Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung, Personalentwicklung und Personalmanagement).