Hinweise zur automatisierten Erhebung (von Fallzahlen/Arbeitsmengen)
Artikel Organisationshandbuch
Die automatisierte Erhebung von Daten für die PBE aus IT-Fachverfahren, aus der E-Akte oder anderen IT-Anwendungen wird künftig an Bedeutung gewinnen. Grundsätzlich sollten die Beschäftigten mit der Erhebung von Fallzahlen und somit Statistiken über Arbeitsmengen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit [9] möglichst nicht oder nur wenig belastet werden. Dort, wo Arbeitsmengen über IT-Fachverfahren, aus der E-Akte oder anderen IT-Anwendungen zuverlässig geliefert werden können, ist auf eine Erhebung durch die Beschäftigten zu verzichten.
Fußnote
[9] Vgl. auch Kapitel 7 zu Fallzahlen in „Typische Mängel bei der Ermittlung des Personalbedarfs in der Bundesverwaltung“, Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV), Kohlhammer, 3. Auflage, 2017