Hinweise zur Einbindung und Mitbestimmung der Interessenvertretungen
Artikel Organisationshandbuch
Besonderes Augenmerk ist bei der Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen auf die frühzeitige und umfassende Information des Betrachtungsbereichs sowie der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und der behördlichen Datenschutzbeauftragten zu legen. Personalbedarfsermittlungen sind ein sensibles Thema und führen erfahrungsgemäß zu Beunruhigungen im zu untersuchenden Betrachtungsbereich. Vielfach gehen mit Personalbedarfsermittlungen Ängste um den Bestand des eigenen Arbeitsplatzes oder die Bewertung der persönlichen Leistungsfähigkeit einher. Diesen Ängsten gilt es durch offene, klare Aussagen und frühzeitige, umfassende Information des Betrachtungsbereichs vorzubeugen.
Derzeit (Stand Februar 2021) wird eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes angestrebt. Der bisherige Referentenentwurf sieht jedoch in Bezug auf die Mitbestimmung der Personalvertretung keine wesentlichen Änderungen mit Bezug zur PBE vor.[10]
Fußnote
[10] Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG, Referentenentwurf des BMI mit Stand vom 06.07.2020, abgerufen am 12.02.2021); Aktualisierung erfolgt bei Bedarf zu gegebener Zeit