2.4.4.1 Ausgangslage, Definition und Anwendungsbereich
Artikel Personalbedarfermittlung
Die Aufgabenwahrnehmung in obersten Bundesbehörden ist stark von der politischen Aktualität geprägt und unterliegt ständigen Veränderungen. Diese Behörden müssen sich zeitnah und flexibel den aktuellen Aufgabenschwerpunkten anpassen und ihre Personalressourcen entsprechend der politischen Schwerpunktsetzungen einsetzen können. Im Wesentlichen handelt es sich um die in § 3 GGO umschriebenen Kernaufgaben, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen:
- strategische Gestaltung und Koordination von Politikfeldern
- (konzeptionelle) Realisierung von politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen
- Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
- Umsetzung der Rechtsetzung
- Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem nachgeordneten Geschäftsbereich
- internationale Zusammenarbeit
Die klassischen Methoden der Personalbedarfsermittlung sind demgegenüber auf eine langfristige und kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung ausgelegt. Für politisch-konzeptionelle Aufgaben, überwiegend dispositiv-kreative Aufgaben, Sicherstellung kurzfristiger Reaktionsfähigkeit bei neuartigen Aufgaben, von starker politischer Aktualität geprägte Aufgaben mit ständigen Veränderungen sind sie daher nicht immer geeignet. Die gewonnenen Erkenntnisse und der Ertrag einer klassischen Personalbedarfsermittlung rechtfertigen den damit verbundenen Zeitaufwand hier nicht.