2.4.4.3.1 Festlegung der Verfahrensgrundlagen
Artikel Organisationshandbuch
Die obersten Bundesbehörden legen unter Beachtung personalvertretungsrechtlicher Beteiligungspflichten jeweils die für sie maßgeblichen Verfahrensgrundlagen und -abläufe vorab fest (in Form von Leitlinien, Handbuch o. ä.). Hierdurch wird die Einheitlichkeit des Verfahrens über mehrere Zyklen sichergestellt. Hierin sind insbesondere
- die Erhebungsmethodik, z. B. das Rollenkonzept (Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten) und Messeinheiten (Prozentwerte oder Jahresarbeitsminuten),
- die zu Grunde zu legende durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Beschäftigten,
- die Untersuchungsbereiche und
- der Beginn und das Ende des jeweiligen Planungszyklus festzulegen.