2.4.4.3.5 Gesamtkoordinierung / Ressourcensteuerung
Artikel Organisationshandbuch
Die abteilungsintern abgestimmten Planungsergebnisse werden im Organisationsreferat zusammengeführt und bewertet. Sodann besprechen die Leitung der für Organisation zuständigen Abteilung (i. d .R. Zentralabteilung o. ä. Einheit) und die jeweilige Abteilungsleitung die Planungen und treffen Festlegungen zur Verteilung der verfügbaren Ressourcen. Hier werden die abstrakten Ressourcenplanungen und die konkreten Personalplanungen unter Einbindung der für Personal und Haushalt zuständigen Referate zusammengeführt.
Die Ressourcenverteilung wird vor allem bestimmt durch
- die aktuelle Personalausstattung,
- Veränderungen des Stellenplans (auch absehbare),
- Haushaltsmittel für Personal,
- Mehr- und Minderbedarfe infolge neuer oder veränderter Aufgaben / Prioritäten / Ziele.
Das Ergebnis der Gesamtkoordinierung steht unter dem Vorbehalt der Billigung durch die Behördenleitung.