2.4.4.3.6 Umsetzung der Prozessergebnisse

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Organisationshandbuch

Die Abteilungen werden auf Grundlage der Leitungsentscheidung über die für sie maßgeblichen Ressourcenveränderungen informiert. Gegebenenfalls sind Anpassungen an den Planungsdaten der Referate vorzunehmen und dort ggf. mit Unterstützung des Organisationsreferates umzusetzen.

Die vereinbarten Sollwerte je Funktionsgruppe stellen grundsätzlich eine Obergrenze dar, das heißt: Vorbehaltlich aktueller politischer Entwicklungen können die Fachabteilungen im Jahresverlauf keine Personalmehranforderungen an das Organisationsreferat stellen. Umgekehrt bedeutet die dezentrale Ressourcenverantwortung, dass die Fachabteilungen vorrangig in eigener Verantwortung Ressourcen für neue Aufgaben und/oder Prioritäten sowie ggf. zum Ausgleich unterschiedlicher Arbeitsbelastungen verwenden (beispielsweise durch Aufgabenoptimierung, -wegfall oder -priorisierung).