2.4.4 Alternatives Verfahren bei obersten Bundesbehörden
Artikel Einführung
Oberste Bundesbehörden können zur zielorientierten Personalressourcensteuerung und Personalbedarfsbegründung ein Alternatives Verfahren anwenden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Vorgehen, das analytische Elemente der Personalbedarfsermittlung enthält, jedoch auf flächendeckende detaillierte Erhebungen verzichtet. Daneben steht gleichwohl die Durchführung einer klassischen Personalbedarfsermittlung zur Verfügung.