2.4.8 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Artikel Einführung
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern im ureigenen Interesse einer Behörde durchzuführen. Nur so können Entscheidungsalternativen systematisch hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Kriterien gegeneinander abgewogen werden. Für häufige Anwendungsbereiche von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (z. B. organisatorische Veränderungen, alternative Formen der Aufgabenerledigung, Digitalisierung, Beschaffung) wird aufgezeigt, welche Anknüpfungspunkte zum Organisationsmanagement insgesamt bestehen, insbesondere bei Geschäftsprozessoptimierungen, Personalbedarfsermittlungen und bei der Berechnung von Personalkosten. Es wird dargestellt, wie aus den relevanten auszuwertenden und gegenüberzustellenden Daten Entscheidungsgrundlagen entwickelt werden können.
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