Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Typ: Artikel

Das Organisationshandbuch der Bundesverwaltung Dauer: 06:08 Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Produktion: yomma GmbH

Zur Navigation der Webseite www.orghandbuch.de Dauer: 05:28 Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Produktion: yomma GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit Dauer: 04:57 Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Produktion: yomma GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird seine Website www.orghandbuch.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Im Rahmen eines internen Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern. 

Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden. 

Diese Erklärung wurde am 17. November 2023 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei? 

Die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte finden Sie in der Textversion der Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ganz unten auf der Webseite.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit 

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.orghandbuch.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür den vorgesehenen Button „Barriere melden“. Diesen finden Sie in der Fußzeile des Internetauftritts.

Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren: 

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

 

oder:

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln

Schlichtungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen